Administration

Gesamtschule Horst     Tel.: 0209 - 6384 235 00

Gemeinsam Stark Handeln - Talente entfalten, Zukunft gestalten

Verfahren zur Notbetreuung

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie am Freitag angekündigt, werden alle Schulen ab Montag, 16.03.2020, geschlossen.

Am Montag und Dienstag, 16.03. und 17.03.2020, können noch Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10, deren Eltern sie nicht betreuen können, zur Schule kommen. Da die Schulschließung der Vorbeugung von Ansteckungen dient, sollte diese Möglichkeit nur genutzt werden, wenn tatsächlich keine andere Betreuung möglich ist. Ein Mittagessen wird nicht angeboten. Wenn Ihre Kinder noch Bücher und Materialien in der Schule haben, sollten sie diese abholen.

Über IServ erhalten Ihre Kinder Aufgaben und weitere Informationen. Auch Eltern und Erziehungsberechtigte werden weiterhin von uns mit Informationen versorgt!

Ab Mittwoch gilt an den Schulen ein Betretungsverbot für Schülerinnen und Schüler.

Ab Mittwoch, 18.03.2020 können Schüler, deren Eltern zu Berufsgruppen gehören, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der medizinischen Versorgung unverzichtbar sind und die über keine anderen Betreuungsmöglichkeiten verfügen, in ihrer Schule betreut werden.

Einen Anspruch auf Kinderbetreuung haben nur Personen, die

  • der Aufrechterhaltung der Gesundheitsvorsorge und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe,
  • der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz),
  • der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, öffentliche Personennahverkehr),
  • der Lebensmittelversorgung und der
  • Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung

dienen.

Auch von diesen Berufsgruppen kann die Betreuung nur in Anspruch genommen werden, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit organisiert werden kann.

Es werden nur Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Horst betreut. Für die Betreuung weiterer Kinder betroffener Familien sind die jeweiligen Schulen und Kitas zuständig.

Bescheinigung des Arbeitgebers

Um die Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können, brauchen Eltern der oben genannten Berufsgruppen eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers, dass ihre Anwesenheit im Betrieb zwingend erforderlich ist.

Verfahren an der Gesamtschule Horst

Bis spätestens Dienstag, 17.03.2020 um 13.00 Uhr müssen Eltern, die eine Notbetreuung benötigen, die Bescheinigung ihres Arbeitgebers im Sekretariat der Gesamtschule Horst vorlegen.

Dieser Vordruck kann auf der Homepage der Stadt Gelsenkirchen heruntergeladen werden. Dort finden Sie auch weitere Informationen:

https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/aktuelles/artikel/42933-notbetreuung-in-kitas-und-schulen

Mit den besten Wünschen für die nächsten Wochen!

Markus Hogrebe

Schulleiter